Für die berufliche Ausübung der Harmopathie® als “lizensierter HARMOPATH” sind die Ausbildungsmodule I-III erforderlich, sowie ein spirituelles Bewusstsein und die Bereitschaft, das göttliche Menschenbild im Sinne völliger Akzeptanz und Toleranz für die Andersartigkeit von Menschen im Denken, Handeln und Tun für sich und andere zu leben.
Voraussetzungen:
- Spirituelles Bewusstsein
- Ganzheitliches Denken
- Ausbildungen Harmopahtie I – III
- Weiterbildung
Ein lizensierter Harmopath darf die Berufsbezeichnung "HARMOPATH" führen sowie die harmopathischen Mittel einsetzen und in therapeutischer und begleitender Form wirken.
Jeder „HARMOPATH“
unternimmt alles in seiner Macht stehende, dass die hinter der Harmopathie®
stehende Geisteshaltung und spirituelle Offenheit in keinster Weise verwässert,
verschleiert und/oder dogmatisiert wird. Weiters ist jeder Harmopath verpflichtet,
alles zu unternehmen, um das unterlegte Menschenbild im Sinne völliger
Akzeptanz und Toleranz für die Andersartigkeit von Menschen im Denken,
Handeln und Tun für sich und andere zu garantieren.